Die Satzung sowie die Vereinsordnung Gesangverein Liederkranz 1873 Walddorf e. V. kann gerne auf Anfrage bei der Vorstandschaft eingesehen werden.
Beiträge:
Folgende Mitgliedsbeiträge wurden von der Mitgliederversammlung ab dem Jahr 2010 beschlossen:
Beitrags-klasse Mitgliedsform Beitrag/Jahr
01 Erwachsene
über 18 Jahre, welche nicht unter 35 € Beitragsklasse 03 fallen
02 Kinder und Jugendliche (Schüler; Studenten beitragsfrei und Auszubildende bis zum 18. Lebensjahr)
03 Partnerbeitrag - Erwachsene ermäßigt
Ehe-/Lebenspartner, im Haushalt lebende 25 €
Kinder über 18 Jahre in der Ausbildung
04 Ehrenmitglieder beitragsfrei
In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Unfallversicherung des Schwäbischen Chorverbandes enthalten.
Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel zum 01.06. des Jahres auf das Vereinskonto per SEPA Lastschrift abgebucht.
Die Liederkranz-Beitragseinzüge sind an der Angabe der Vereinsmitgliedsnummer (Mandatsreferenz) und der Gläubigeridentifikationsnummer auf der Lastschrift zu erkennen.
Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.
Ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse 03 muss beantragt und nachweislich begründet werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
Spendenkonto
Bank: Vereinigte Volksbanken
BLZ/BIC: GENODES1BBV
Konto/IBAN: DE55 6039 0000 0714 3520 20
Beitrittsformular
Aktuelles Beitrittsformular mit Datenschutzerklärung inklusive Bild- und Tonrechte ist auf der Vereins-Homepage unter www.Liederkranzwalddorf.de abrufbar.